Energietipp

Mini-KWK-Zuschuss bis 20 kWel

Bild: ASUE e.V. / SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH

 

KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20 Kilowatt, sogenannte Mini-KWK-Anlagen, erhalten einen Investitionszuschuss, um die Potentiale der Kraft-Wärme-Kopplung im Bereich kleinerer Objektversorgung zu erschließen. Die Förderung ist Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung, wonach bis zum Jahr 2020 die CO2-Emissionen um mindestens 40 % reduziert werden sollen.

Neue Mini-KWK-Anlagen („Blockheizkraftwerke“) mit einer Leistung bis 20 Kilowatt (kWel) können in bestehenden Gebäuden einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlage gestaffelt ist.

Mit der Änderung der der Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel (Mini-KWK-Richtlinie) vom 1. November 2019 (BAnz AT 26.11.2019 B2) wurde die Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2020 begrenzt. Bis zu diesem Zeitpunkt können Anträge auf Förderung von KWK-Anlagen bis einschließlich 20 kWel gestellt werden.

Ab dem 1. Januar 2021 können keine neuen Anträge gestellt werden. Alle bis zum 31. Dezember 2020 gestellten Anträge für förderfähige Maßnahmen können bewilligt werden.

Die Infos zur Förderung finden Sie hier: Bafa - Mini-KWK

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Die Förderung von hocheffizienten Querschnittstechnologien, also Anwendungen die sich nicht auf eine bestimmte Industrie beschränken, sondern die über alle Branchen hinweg Verwendung finden, wird mit der neuen Förderrichtlinie verbessert.
Den Schwerpunkt der Förderanträge bildeten Investitionen, bei denen alte Anlagen durch den Einsatz gleich mehrerer modernster Technologien energieeffizienter gemacht wurden. Im Einzelhandel und der Kunststoffverarbeitung sowie einem Fitnesscenter investierten Unternehmen beispielsweise zwischen 100.000 Euro und 300.000 Euro in die Erneuerung von raumlufttechnischen Anlagen, Pumpen und Beleuchtungssystemen. Damit konnten Energieeinsparungen von bis zu 70 % erreicht werden.

Weitere Infos beim BAFA