Arbeitsgrundlagen

Die Klima- und Energieagentur Bamberg arbeitet ohne Aufsichtsrat oder Gesellschafterversammlung. Unsere Träger, die Stadt und der Landkreis Bamberg haben in einer Geschäftsordnung explizite Regelungen getroffen. Diese regelt unter anderem, dass wichtige Maßnahmen und Projekte im Vorfeld politischer Entscheidungen in einer Lenkungsgruppe, bestehend aus dem Oberbürgermeister, dem Landrat, den Angestellten der Klima- und Energieagentur und den von Fall zu Fall betroffenen Dritten, zu besprechen sind. Weiterhin unterstellt sie die Klima- und Energieagentur dem Regionalen Klimarat, dem die Ergebnisse dieser Besprechungen vorzustellen sind und dessen geschäftsleitenden Weisungen und erlassenen Richtlinien sie zu folgen hat.

to up